(DOWNLOAD) "Das Delikt der Kindstötung in seiner Entwicklung von 1507 bis 1998" by Andri Fink # Book PDF Kindle ePub Free
eBook details
- Title: Das Delikt der Kindstötung in seiner Entwicklung von 1507 bis 1998
- Author : Andri Fink
- Release Date : January 10, 2014
- Genre: Law,Books,Professional & Technical,
- Pages : * pages
- Size : 455 KB
Description
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16, Bayerische Julius-Maximilians-UniversitĂ€t WĂŒrzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter Kindestötung im weiten Sinne wird die vorsĂ€tzliche Tötung eines Kindes durch die Eltern, insbesondere durch die Mutter, verstanden und es handelt sich um einen Spezialfall des damaligen Verwandtenmordes. In einer engeren, speziellen Anwendung bezeichnet die Kindestötung die vorsĂ€tzliche Tötung eines neugeborenen, auĂerehelich gezeugten Kindes wĂ€hrend oder gleich nach der Geburt; TĂ€terin kann nur die Mutter sein. Letztere Definition ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Die Herausbildung der Kindestötung, die als eigenstĂ€ndiges Delikt in der Constitutio criminalis Bambergensis von 1507 den ersten Niederschlag erfuhr, ist im besonderen MaĂe durch gesellschaftliche und soziale Faktoren sowie durch religiöse Ansichten und gĂ€ngige Moralvorstellungen geprĂ€gt. Soziale Stellung unehelicher Frauen, wie auch das Umfeld der ''typischen'' TĂ€terin, die Rolle der Frau in der Gesellschaft und die des Hausverbundes sind Teil der mit der Kindestötung zusammenhĂ€ngenden KrĂ€fte. Als typisches Frauendelikt, das in der frĂŒhen Neuzeit am hĂ€ufigsten die Todesstrafe nach sich zog, ist es bis heute, auch nach Abschaffung des § 217 a.F. StGB am 1. April 1998 durch das 6. Strafreformgesetz, sehr medienwirksam. Hier gilt der makabere Satz, dass jeder Tote fĂŒr die Presse lebendig sei, in ganz besonderem MaĂe. Die Entwicklung von einem qualifizierten zu einem privilegierten Tötungsdelikt fand durch die Ersetzung der oftmals besonders grausam und ehrverletzend vollzogenen Todesstrafe durch die Androhung einer Freiheitsstrafe in den Partikulargesetzgebungen des 19. Jhd. ihre Vollendung, woran sich eine allgemeine Humanisierung des Strafrechts feststellen lĂ€sst. So muss auch die Wandlung der Strafverfahren, nicht nur in Hinblick auf das Instrumentarium der Wahrheitsfindung, sondern auch in Bezug auf die im Laufe der Zeit immer stĂ€rker berĂŒcksichtigten Motive der TĂ€terinnen unter dem Aspekt des gesellschaftlichen Diskurses, wie auch staatlicher PrĂ€ventivmaĂnahmen beleuchtet werden.